In gewohnter Weise möchten wir Euch nachfolgend in aller Kürze einen Überblick zu den wesentlichen Neuerungen der Bremer Fibel 2024 geben. Darüber hinaus werden wir Euch auf der onlinebasierten Lernplattform Smedex weitere, ausführliche Erklärungen zur Verfügung stellen.
Entsprechend der aktualisierten S3-Leitlinie zur Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung haben wir bei den traumatologischen Erstmaßnahmen den sogenannten Ventilverband (Chest Seal) mit aufgenommen. Der Einsatz eines Ventilverbandes wird darin vor allem für spontanatmende Patienten mit einem offenen, „schlürfenden“ (Hämato-)Pneumothorax empfohlen.
In dem Algorithmus „Kardiopulmonale Reanimation“ findet sich ein Hinweis auf den CPR-Supporter, der bereits in einer Probephase angewendet wird. Durch die Verwendung dieser Checkliste soll die Reanimationsqualität weiter optimiert werden. Bei den Kriterien zur Nachforderung des mCPR-Gerätes haben wir das Kriterium „initiales Kammerflimmern“ um den Begriff "pVT" ergänzt, um dort explizit alle schockbaren Herzrhythmen aufgeführt zu haben.
Wie ihr wisst, haben wir im vergangenen Jahr eine umfassende Überarbeitung des Kinder-Equipments vorgenommen. In Ergänzung dazu werden wir ab 2024 Nasentropfen (Xylometazolin, zum Beispiel bekannt als Otriven®) vorhalten, um diese insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern mit stark „verstopfter“ Nase einsetzen zu können. Da eine verstopfte Nase bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer erheblich erhöhten Atemarbeit führen kann, ist die Gabe von abschwellenden Nasentropfen eine sinnvolle und einfache Maßnahme zur Reduzierung erhöhter Atemarbeit. Die Anwendung ist in den Algorithmus „Inspiratorischer Stridor“ integriert.
Aufgrund von anhaltenden Lieferengpässen musste die Vorhaltung von ASS dauerhaft angepasst werden. ASS steht auf den Rettungswagen seitdem nur noch für die orale Gabe zur Verfügung. Die Möglichkeit der intravenösen Gabe entfällt daher im Algorithmus „Akutes Koronarsyndrom“.
Für den „bestehenden Krampfanfall“ ist von nun an eine Wiederholungsgabe von Buccolam® in jeder Altersstufe vorgesehen, sofern das Krampfgeschehen 10 Minuten nach Erstgabe weiter anhält. Die Dosis für die Wiederholungsgabe entspricht der Höhe der Erstdosis.
Anknüpfend an den bestehenden Krampfanfall steht auch bei einem Fieberkrampf die krampfdurchbrechende Therapie im Vordergrund. Inzwischen ist sehr gut belegt, dass die Senkung von Fieber nach einem stattgehabten fieberassoziierten Krampfgeschehen das erneute Auftreten eines Krampfanfalls nicht verhindern kann. Zudem wurde durch Begleitpersonen oft schon eine fiebersenkende Therapie begonnen. Letzteres führt bei erneuter Gabe in der Akutsituation immer wieder zu Überschreitungen der Tageshöchstdosen. Aus den genannten Gründen halten wir den Algorithmus "Z.n. Fieberkrampf" inzwischen für überholt und haben den Algorithmus und damit auch die Paracetamol-Gabe aus der Bremer Fibel herausgenommen.
Wir begrüßen sehr die gesetzlichen Änderungen in Zusammenhang mit der Betäubungsmittelgabe durch Notfallsanitäter. Aufgrund unserer bereits bestehenden Vorgaben zur Anwendung von Piritramid ändert sich im stadtbremischen Rettungsdienst am grundsätzlichen praktischen Vorgehen nichts. Nach einer mittlerweile vierjährigen Erfahrung mit Piritramid in unserem Rettungsdienst möchten wir die Indikationen zukünftig erweitern: Von nun an ist die Gabe von Piritramid zum Einen schon bei Patienten ab 14 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 45 Kilogramm möglich, zum Anderen auch bei starken abdominellen Schmerzen. Da uns viele positive Erfahrungen mit Buscopan zurückgemeldet wurden, bleibt Buscopan bei kolikartigen abdominellen Schmerzen (außer Nierenkolik) als erste Option bestehen. Die konkreten Vorgaben finden sich in dem vollständig überarbeiteten Algorithmus „Starke abdominelle Schmerzen“. Dabei ist zwingend zu beachten, dass auch bei der Gabe von Piritramid bei abdominellen Schmerzen uneingeschränkt alle Vorgaben des bereits bekannten Piritramid-Algorithmus gelten und zu berücksichtigen sind (zum Beispiel Sauerstoffgabe, regelhafte Nachforderung des Notarztes bei Gabe durch Rettungsassistenten).
Weil es bei den Kontraindikationen für die Piritramid-Anwendung immer wieder zu Nachfragen gekommen ist, haben wir ergänzend zur Opioidabhängigkeit nun auch die Opioid-Substitutionstherapie (zum Beispiel Methadon) als Kontraindikation mit aufgeführt.
Möchten Sie uns ein Feedback geben, Lob oder Kritik äußern oder haben Sie allgemeine Anfragen, die den stadtbremischen Rettungsdienst betreffen, senden Sie uns gerne eine Nachricht per E-Mail: Feedback.
Bitte nennen Sie uns nach Möglichkeit das Datum, die Uhrzeit und die Adresse der Einsatzstelle, sofern sich Ihr Anliegen auf einen bestimmten Rettungsdiensteinsatz bezieht. Wir freuen uns über Ihr Feedback.
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Stand 03.2021