Der Personalrat vertritt die Belange aller Beamten und Arbeitnehmer der Feuerwehr Bremen. Die Zusammensetzung und die Aufgaben sind im Bremischen Personalvertretungsgesetz geregelt. Dies sind viele Angelegenheiten in sozialen, personellen und organisatorischen Bereichen.
Der Personalrat kann auch ein erster Ansprechpartner bei Fragen und Problemen der Beschäftigten sein. Nach seinen Möglichkeiten unterstützt er in entsprechenden Problemstellungen.
Bremisches Personalvertretungsgesetz
So erreichen Sie die Vertreter:innen im Personalrat:
Vorsitzende: Sabine Kohlmeyer; Telefon: 0421 3030 11555
Stellvertretender Vorsitzender: Sven Richter; Telefon: 0421 3030 11755
Email: personalrat@feuerwehr.bremen.de
Personalratsbüro: Feuer- und Rettungswache 1, Raum 016, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen
Die Leitung der Feuerwehr Bremen unterstützt die Rechte und Aufgaben der Frauenbeauftragten, wie sie sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ergeben. Die Frauenbeauftragten hat den Vollzug des LGG in der Feuerwehr Bremen zu fördern. Sie wird sowohl bei Planungen, als auch bei Entscheidungen der Dienststellenleitung und anderer Organisationseinheiten der Feuerwehr Bremen, insbesondere bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen beratend gem. §13 Abs. 1 LGG, beteiligt.
So erreichen Sie die Frauenbeauftragten:
Tanja Schmitz und Ann-Christin Paul (Stellvertreterin); Telefon: 0421 3030 11592
Email: Frauenbeauftragte
Sie sind Vertrauenspersonen für Menschen mit einem Grad der Behinderung in der Belegschaft. Ihre Aufgabe ist es, ihre Teilhabe am Arbeitsleben in den Dienststellen zu fördern und ihre Interessen zu vertreten. Außerdem stehen sie auch den Personen beratend zur Seite, die einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen möchten.
So erreichen Sie unseren Schwerbehindertenbeauftragten:
Oliver Klingel; Telefon: 0421 361 11549, Mobil: 0176 423 63588
Email: Schwerbehindertenbeauftragte
Jede Dienststelle hat gemäß § 181 SGB IX eine Inklusionsbeauftragte oder eine:n Inklusionsbeauftragte zu bestellen, die/der die Dienststellenleitung in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen verantwortlich vertritt und mit der Schwerbehinderten- und der Personalvertretung eng zusammenarbeitet (§ 182 SGB IX).
Die/Der Inklusionsbeauftragte ist dazu berufen, auszugleichen, vermittelnd zu wirken und den Belangen sowohl der schwerbehinderten Menschen als auch der Dienststelle aufgeschlossen gegenüberzustehen.
So erreichen Sie die Inklusionsbeauftragte:
Julia Heyat; Telefon 0421 3030 11706
Email: Inklusionsbeauftragte