Die Revolution von 1918 hat auch für die Feuerwehr viele Änderungen gebracht und manche alte Doktrin über den Haufen geworfen. Einen breiten Raum in der Diskussion nahm in den Jahren 1919/1920 das Problem des Aufrückens der unteren Feuerwehrbeamten in die höheren, verantwortungsvollen Stellen ein. Auch die Umwandlung der Amtsbezeichnungen Brandmeister und Brandinspektor in Brandingenieur und Oberbrandingenieur sowie die Abschaffung des Offiziers-Status bei den Feuerwehren ließen die Wellen der Erregung höher schlagen, insbesondere bei den Berufsfeuerwehr-Offizieren.
Mit der Neufassung des Bremischen Besoldungsgesetzes vom 10. Juni 1920 erfolgte eine wesentlich bessere Einstufung der Feuerwehrbeamten. Je nach Dienstzeit erhielt der Feuerwehrmann 4600 bis 6900 Mark, der Oberfeuerwehrmann 5000 bis 7500 Mark, der Brandmeister 6200 bis 9300 Mark, der Brandingenieur 7600 bis 11 400 Mark, der Oberbrandingenieur 8400 bis 12600 Mark, der Branddirektor 9700 bis 14500 Mark jährlich.
Dem Brandingenieur Silomon wurde auf Grund seiner als Dissertation anerkannten Arbeit "Unter welchen Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, höhere Bauwerke als bislang in Deutschland üblich, zuzulassen?“ der Doktor Ing. verliehen. Mit Änderung des Besoldungsgesetzes vom 8. Dezember 1921 wurden die Amtsbezeichnungen Brandingenieur und Oberbrandingenieur in Baurat und Oberbaurat umgewandelt.
Ein großes Lagerhaus am Haferkamp brannte am 10. Februar 1922 durch ein Großfeuer völlig aus. Die Kraftfahrzeuge der Feuerwehr erhielten am 8 .Juli des gleichen Jahres ein neues Warnungssignal ,(zweitönige Hupe). Das bekannte Ta-tü-ta-tü der Feuerwehr war damit geboren.
Die Bürgerschaft bewilligte auf Vorschlag des Senats die Mittel für die Anschaffung von zwei weiteren Motorspritzen, einem Rüstwagen, einem Personenwagen und zwei Lastkraftwagen. Der Kraftfahrzeugpark der Bremer Feuerwehr bestand im Jahre 1923 aus 29 Fahrzeugen.
Bei der Aufrechnung der höheren Anschaffungskosten für Feuerwehrkraftfahrzeug, ihrer Betriebskosten und der anfallenden Reparaturen gegenüber den Kosten für die pferdebespannten Wagen ergaben sich durch eingesparte Gehälter und Fortfall der Unterhaltung der Pferde dennoch finanzielle Vorteile der Motorisierung. Durch besonders starken Schneefall am 10. April 1924 wurden die Fernsprech- und Feuermeldeleitungen (die als Freileitungen verlegt waren) erheblich beschädigt Erst als die Bremische Bürgerschaft im September endlich den Betrag von 155.000 Mark bewilligte, konnten die umfangreichen Reparaturarbeiten am beschädigten Feuermeldenetz beginnen.
In der Nacht vom 11 zum 12. Juni 1924 wurde die Schiffswerft der A. G. Weser von einem Großfeuer betroffen. Bei Eintreffen des Zuges der Feuerwache 7 (Gröpelingen),der eine Fahrzeit von nur drei Minuten benötigte, fand die Feuerwehr einen weit ausgedehnten Brand vor. Es brannte ein freistehendes zweigeschossiges in Eisenfachwerk ausgeführtes, mit Dachpappe gedecktes Werkstättengebäude mit einem Flächeninhalt von etwa 30 mal 100 Metern. Der entstandene Gebäudeschaden einschließlich der zerstörten Maschinen belief sich auf etwa 500.000. Goldmark. Weiter wurde Holzinventar 'für drei Dampfer vernichtet. Dieser Schaden wurde auf etwa 1.000.000 Goldmark. geschätzt. Zu einem Großfeuer in Oldenburg am Schoßplatz schickte die Bremer Berufsfeuerwehr am 29. September 1924 vier Kraftfahrzeuge mit zwei Motorspritzen zur Unterstützung. Die ehemalige Reitbahn mit dem Marstall stand in Flammen. Für die 45 Kilometer lange Fahrstrecke nach Oldenburg benötigten die Feuerwehrfahrzeuge 'damals noch eine Stunde und 20 Minuten - heute wäre' es rund eine Stunde weniger.
Am 1. Oktober 1924 war Branddirektor Max Baur 25 Jahre als Beamter im Dienste der Feuerwehr Bremen. Durch den Reichsverein Deutscher Feuerwehringenieure waren in den Jahren 1925 bis 1928 Bestrebungen angelaufen, den seit 1918 eingeführten 24 - stündigen Dienst mit abwechselnder 24 - stündiger Freizeit wieder abzuschaffen und dafür den 36stündigen Dienst für die Feuerwehren einzuführen. Mit Erfolg hat sich der Verband Deutscher Berufsfeuerwehrmänner für die Beibehaltung des 24 stündigen Dienstes, wie ihn Bremen auch heute noch kennt, eingesetzt.
Die in der Stadt Bremen verteilten Feuermelder erhielten am 25.September 1926 über der roten Lampe (heute blaue Lampe) zur besseren Kenntlichmachung der Feuermelder am Tage den „Roten Hahn".
Eine schwere Ponton-Explosion bei der früheren Kaiserbrücke erschütterte am 8. Oktober 1929 die Stadt Bremen. Drei Tote und acht Verletzte forderte das Unglück. Außerdem wurde der Dampfer „Stadt Bremen“, der im Ponton festgemacht hatte, erheblich beschädigt. Nur einen Monat später brannte das Packhaus der Firma Th. Poser & Co. am Teerhof bei einem Großfeuer bis auf die Grundmauern nieder.
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte am 7. August 1931 die in der Versammlung des Senats neu beschlossene Bestimmung über die Einstellung, Ausbildung und Beförderung bei der Feuerwehr Bremen. Sie löste die seit langem überholungsbedürftigen Anstellungs-Bedingungen vom 21. März 1899 ab.
Ein schwerer Schicksalsschlag traf die Bremer Berufsfeuerwehr im Jahre 1932 durch den Tod ihrer Leiter Branddirektor Baur und Oberbaurat Mellmann. Branddirektor Baur war am 26. Mai nach 24 jähriger Amtszeit als Branddirektor im 60. Lebensjahr in der Nähe seines Heimatsortes in Meersburg, in dem er Erholung von einer vorangegangenen Krankheit suchte, verstorben. Beide Herren haben sich, wie es aus einem Nachruf in der damaligen Zeitschrift des "Reichsvereins Deutscher Feuerwehringenieure" nachzulesen ist, nicht nur in Bremen, sondern in ganz Deutschland um das Feuerlöschwesen verdient gemacht.
Nachfolger Baurs wurde Branddirektor Friedrich Wilhelm von Müller. Seine Amtszeit war allerdings. nur von kurzer Dauer. Schon am 31. Mai 1934 wurde von Müller in den Ruhestand versetzt.
Dr. Ing. Hildebrand Silomon, langjähriger Schriftleiter der Fachzeitschrift "Feuerschutz", wurde zum Branddirektor in Bremen befördert. Er leitete die Berufsfeuerwehr Bremens ebenfalls nur kurze Zeit. Auf Anordnung des Senats wurde er am 14. Juli 1937 in den Ruhestand versetzt. Aus politischen Gründen mussten 1933 insgesamt 18 Feuerwehrbeamte das Schicksal aller "politisch Verdächtigen" und "Unzuverlässigen" während des Dritten Reichs teilen. Einige von ihnen' wurden ohne Ruhestandsbezüge fristlos entlassen. Es handelte sich bei den Entlassenen in erster Linie um Beamte, die sich in der Gewerkschaftsarbeit und in der Berufsvertretung für ihre Kollegen einen Namen gemacht hatten und dem damaligen Regime nicht genehm waren. Zu Ihnen gehörten Hermann Kurienski, Johannes Killer, Ernst Meineke, Heinrich Hanebaum, Wilhelm Bornemann und Karl Niemöller.
Das Bremer Stadtgebiet wurde 1933 in drei Oberbezirke mit je zwei Feuerwachen eingeteilt. Leiter dieser Oberbezirke waren die Bauräte. Die Feuerwachen unterstanden einem Oberbrandmeister als Wachvorsteher. Der Löschdienst im Stadtgebiet einschließlich der Vororte wurde von der Berufsfeuerwehr wahrgenommen. In den Landgemeinden bestanden zu der Zeit nur mangelhafte Pflichtfeuerwehren. Die- Freiwilligen Feuerwehren waren erst in der Entstehung begriffen. Eine Werkfeuerwehr gab es nur bei der Deutschen Schiffs- und Maschinenbau A G. Weser.
Während eines Großfeuers am 2. Oktober 1936, in einem Hobel- und Sägewerk ereigneten sich zwei Unfälle von Feuerwehrmännern. Ein Beamter stürzte fünf Meter tief ab, der andere erlitt bei der Vornahme eines C - Rohres schwere Augenverletzungen. Hier hatte ein übereifriger Zivilist das Absperrventil geöffnet. Durch den plötzlichen Wasserdruck war dem Feuerwehrmann das Strahlrohr aus der Hand geschleudert worden und der Wasserdruck Von etwa 8 atü schoss ihm in die Augen.
Die Betreuung des gesamten Feuermelde-, Telegraphen- und Behördenfernsprechwesens, das bisher von der Feuerwehr wahrgenommen wurde, übertrug man als Unterabteilung dem Fernmeldetechnischen Amt.
Mit der Versetzung von Dr.-Ing. Silomon in den Ruhestand übernahm der inzwischen beförderte Oberbaurat Ernst Wittmann bis zum 2. Januar 1939, dem Eintreffen des neuen Branddirektors Georg Schetzker vertretungsweise die Leitung der Bremer Feuerwehr.
Die Zeit des Dritten Reiches brachte es mit sich, dass die Feuerwehr zu vielerlei sachfremden Aufgaben herangezogen wurde. Auch der ständige Wechsel der Branddirektoren wirkte sich zwangsläufig zum Nachteil aus. Als Beispiel für diese sachfremden Aufgaben sei hier nur die militärische Ausbildung der Feuerwehrmänner am Karabiner (Gewehr 98 k), sowie das Scharfschießen auf Pappscheiben in der Garlstedter Heide genannt.
Die bisherige Organisation des Feuerlöschwesens in den einzelnen Ländern beruhte auf der Landesgesetzgebung. Es waren im Laufe der historischen Entwicklung in den Ländern gleiche Organisationsformen für die Feuerwehren entstanden. Dieses wurde mit der Bekanntmachung des Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938, das eine reichseinheitliche Organisation des Feuerlöschwesens vorsah, aufgehoben. So schuf man die Grundlage dafür, die Feuerwehr in den damaligen "Apparat" der Schutzpolizei einzugliedern. In der Durchführungsverordnung vom 27. September 1939 in Verbindung mit dem o.a. Gesetz heißt es in § 1, erster Satz
Die Feuerschutzpolizei ist eine. technische Polizeitruppe.
Und in. der Ausführungsverordnung zur ersten Durchführungsverordnung vom 12. Oktober 1939 wird unter anderem in § 2 Abs. 3 sinngemäß ergänzt:
…"Die Leiter einer Feuerschutzpolizei und die mit der Leitung der Feuerschutzpolizei Beauftragten führen die zusätzliche Bezeichnung Kommandeur der Feuerschutzpolizei“…
Auf Grund einer weiteren Verordnung wurden 1939 die preußischen Gemeinden Aumund, Blumenthal, Farge, Grohn, Lesum, Schönebeck, Hemelingen, Mahndorf sowie die landbremischen Gemeinden Büren, Grambkermoor, Lesumbrok und Vegesack in Bremen eingemeindet.
Dem Branddirektor Schetzker, der bis zum 31.Oktober 1943 die Feuerwehr leitete, fiel die Aufgabe zu, die Berufsfeuerwehr in eine Feuerschutzpolizei umzuformen und die Einstellung der Kräfte des Sicherheits- und Hilfsdienstes zu organisieren.