Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat bei der im Ressortbereich des Senators für Inneres eingerichteten Feuerwehr Bremen einen hohen Stellenwert.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Personalauswahlverfahren: Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als eine natürliche Person wird diejenige angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann.
1. Verantwortliche Stelle:
Für die Datenverarbeitung im Rahmen von Personalauswahlverfahren ist die Feuerwehr Bremen, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen verantwortlich.
Sie erreichen den zuständigen Bereich unter folgender E-Mail-Adresse: Personalgewinnung
Beachten Sie bitte, dass E-Mails grundsätzlich unsicher sind. Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie deshalb per konventioneller Post versenden.
2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Die behördliche Datenschutzbeauftragte für den Bereich der Feuerwehr Bremen ist beim Senator für Inneres angegliedert. Sie erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftrage sowie unter folgender Postadresse: Datenschutzbeauftragte des Senators für Inneres, S5, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen.
3. Daten, die benötigt werden:
Für die zu treffende Auswahlentscheidung werden neben Ihrer aussagefähigen Bewerbung folgende weitere Unterlagen zwingend benötigt:
Neben allen mit ihrer Bewerbung in Zusammenhang stehenden Daten werden weitere Daten von Ihnen wie z.B. Ihre Kontaktdaten, Antworten auf Fragen, Schriftverkehr etc. verarbeitet.
4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Ihre Bewerbungsdaten werden verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht.
Gemäß §§ 85 ff des Bremischen Beamtengesetzes in Verbindung mit Artikel 88 der Datenschutzgrundverordnung sowie § 12 des Ausführungsgesetzes zur Datenschutzgrundverordnung können für das Einstellungsverfahren erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet werden.
5. Empfänger:innen der personenbezogenen Daten
Empfänger:innen der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergeleitet.
6. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Bei einer beabsichtigen Einstellung werden die Daten der Bewerber:innen an die zuständige Einstellungsstelle bei der Feuerwehr Bremen sowie an die personalaktenführende Stelle Performa Nord übermittelt.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der Stelle zur Folge haben. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.
8. Minderjährigenschutz:
Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.
9. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten (Artikel 16 DS-GVO) oder Löschung (Artikel 17 DS-GVO) oder unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO) zu.
Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 Absatz 1 DS-GVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erfolgt (Artikel 17 Absatz 3 b DS-GVO).
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Bremen zu.