Die gesetzliche Grundlage für die Einstellung, Ausbildung und Prüfung im feuerwehrtechnischen Dienst im Land Bremen finden sie in den jeweils gültigen Feuerwehr-Laufbahn- und -Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
In die Laufbahn der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt -Fachrichtung Feuerwehr- kann eingestellt werden, wer
Eine Altersgrenze besteht nicht!
Um die fachliche und körperliche Eignung festzustellen, hat die Bewerberin oder der Bewerber vor der Einstellung an einem Auswahlverfahren teilzunehmen.
Eignungsfeststellungsverfahren:
Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Brandmeisteranwärterin oder Brandmeisteranwärter eingestellt. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und schließt mit der Laufbahnprüfung I ab.
In die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt -Fachrichtung Feuerwehr- kann eingestellt werden, wer
Um die fachliche und körperliche Eignung festzustellen, hat die Bewerberin oder der Bewerber vor der Einstellung an einem Auswahlverfahren teilzunehmen.
Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Oberbrandinspektoranwärterin oder Oberbrandinspektoranwärter eingestellt.
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und schließt mit der Laufbahnprüfung II ab.
In die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt -Fachrichtung Feuerwehr- kann eingestellt werden, wer
Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Brandreferendarin oder Brandreferendar eingestellt.
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.
Das Bewerbungsverfahren, die Ausbildung und die Prüfung richten sich nach derVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen S. 166) in der jeweils geltenden Fassung.
Ausbildung und Prüfung enden mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.
Bei Einstellung in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt nach Abschluss der Ausbildung wird die Bewerberin oder der Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Brandrätin oder zum Brandrat ernannt.