Brandschutztipps für das Abbrennen von Osterfeuern
Ein schöner Brauch ist das Abbrennen von Osterfeuern. Da diese Feuer aber nicht nur schön sondern auch gefährlich sein können, müssen einige Punkte unbedingt beachtet werden.
Für die Vorbereitung eines Osterfeuers gelten folgende Grundsätze:
- Osterfeuer und sonstige im Zusammenhang mit dem Osterfest stehende Feuer dürfen nur am Ostersonnabend und am Ostersonntag in der Zeit von 19 bis 24 Uhr abgebrannt werden.
- Die Osterfeuer dürfen nur in einem Abstand von mindestens 200 Meter zu Gebäuden oder brennbaren Gegenständen entzündet werden. Informieren Sie sich zum Beispiel über Luftbilder über Reet- und Strohgedeckte Häuser in der Nähe des Osterfeuers und achten Sie auf ausreichenden Abstand zu diesen.
- Zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien ist wegen der möglichen Rauchentwicklung ein Abstand von 200 Meter einzuhalten.
- Für die Feuer dürfen lediglich Gestrüpp, Äste, Zweige und Stämme verwendet werden. Es sollten nur trockene und unbehandelte Hölzer verwendet werden, zum Beispiel Buchen- oder Birkenscheite.
- Mit dem Aufschichten der Haufen darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen begonnen werden, sollte aber aus Gründen des Tierschutzes bestenfalls erst kurz vor dem Entzünden aufgeschichtet werden
- Die aufgeschichteten Haufen sind unmittelbar vor dem Anzünden, frühestens am Tag zuvor umzuschichten oder besser umzusetzen. Dabei gefundene Tiere sind an einen sicheren Platz zu bringen.
Das Abbrennen von Feuern ist der Ortspolizeibehörde spätestens 14 Tage vorher anzuzeigen. Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der gebührenpflichtig ist.
Die Ortspolizeibehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen zulassen.
Beachten Sie hierzu auch das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung | Bremen
Für die Entzündung und das Abbrennen des Osterfeuers ist folgendes zu beachten:
- Verwenden Sie keine (flüssigen) Brandbeschleuniger zum Entzünden des Osterfeuers, sondern zum Beispiel trockenes Stroh und Grillanzünder.
- Das Feuer ist ständig, bis zum Erlöschen oder Ablöschen, von mindestens einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.
- Weisen Sie Kinder besonders auf die Gefahren hin und achten Sie darauf, dass sie nicht zu nahe an das Feuer gehen oder das beim Kokeln das Feuer verschleppt wird. Bekleidung aus Kunstfasern können schmelzen oder sich entzünden, Haare können versengt werden.
- Besteht die Gefahr der Brandausbreitung durch Trockenheit, Funkenflug, Wärmestrahlung und Wind oder besteht eine Belästigung anderer durch die Rauchentwicklung ist das Osterfeuer sofort zu löschen.
- Es ist ausreichend Löschgerät und -material (zum Beispiel Feuerlöscher, Gartenschlauch) bereitzuhalten.
- Stellen Sie für Notfälle eine Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst sicher und halten Sie diese jederzeit für die Hilfskräfte frei.
- Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.
- Die Glut ist abzulöschen und die Verbrennungsrückstände sind zu beseitigen.
Wichtig: Die Veranstaltenden dürfen die Feuerstelle erst verlassen, wenn der Brand komplett erloschen ist. Wir empfehlen dennoch, die Brandstelle danach noch regelmäßig zu kontrollieren.