Bei einem Brand entstehen eine Vielzahl gesundheitsschädlicher Verbrennungsprodukte und somit Schadstoffe. Viele dieser Stoffe können durch eine ausreichende Durchlüftung der Wohnung/ des Hauses entfernt werden.
Einige dieser Schadstoffe können sich aber auch an Rußpartikel binden und auf Nahrungsmitteln, Kleidung/Stoffen und Einrichtungsgegenständen ablagern. Eine Gesundheitsgefährdung tritt auf, wenn diese Schadstoffe mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. Das kann über die Atemwege, über die Haut oder bei der Nahrungsaufnahme erfolgen.
Die Erfahrungen aus Brandereignissen haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch deutlich sichtbare Brandverschmutzungen vorlagen. War Ihre Wohnung oder das Haus auch nur in Teilbereichen vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Empfehlungen beachten:
Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Diese Arbeiten werden von Fachfirmen durchgeführt. Sie finden diese Firmen unter dem Stichwort „Brandschadensanierung“. Unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen können diese Arbeiten zum Teil jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab, ob die Brandstelle von der Polizei freigegeben wurde und der Versicherer zugestimmt hat.
Während der Sanierungsarbeiten sollten Sie zu Ihrem Schutz folgende Schutzkleidung tragen.
Lüften Sie während der Arbeiten ins Freie und informieren Sie Helfende über die Gefahren und das richtige Verhalten. Beauftragen Sie Firmen mit der Reinigung und Instandsetzung von speziellen Anlagen, wie beispielsweise Raumlüftungsanlagen.
Damit eine Schadstoffverschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen in saubere Bereiche nicht erfolgt, sollten die Türen zu den nicht betroffenen Räumen geschlossen gehalten werden. Tür- und Lüftungsschlitze sind abzudichten / abzukleben, um Zugluft in andere Räume zu unterbinden.
Gehwege in Wohnbereiche, insbesondere aber die Übergangsbereiche von verschmutzten Räumen, sind mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden, sind zuvor zu säubern.
Wenn Sie in dem verschmutzen Bereich arbeiten, vermeiden Sie eine Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln (Rauchen etc.). Vor der Nahrungs- und Genussmittelaufnahme sollten Sie unbedingt duschen und die Kleidung wechseln.
Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzen Gegenstände sind vor erneutem Gebrauch gründlich zu säubern. Zur Entfernung lockerer Ruß- und Staubbeläge müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Diese Sauger können Sie bei Werkzeugvermietungsfirmen erhalten. Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat gewaschen beziehungsweise gereinigt werden.
Bei der Brandschuttentsorgung sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Die vorherige Kontaktaufnahme mit der „Die Bremer Stadtreinigung“ oder anderen Entsorgungsstellen empfiehlt sich. Bei den Aufräumarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien und so weiter), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen zu achten. Der gesamte Brandschutt sowie verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdichte, verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken.
Unsere Hinweise sind mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung der aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen erstellt worden. Trotzdem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Feuerwehr Bremen bei auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die im Zusammenhang mit diesen Hinweisen und Ratschlägen entstanden sind, keinerlei Gewähr übernimmt.